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  • 01
    Großbuchstabe M Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo,

    wenn über Reisekosten die Verpflegungspauschalen gewährt und für Mahlzeiten gekürzt werden erfolgt dann auch der Eintrag des Großbuchstaben M auf der Lohnsteuerbescheinigung oder muss dieser ausschließlich bei Anwendung der amtl. Sachbezugswerte verwendet werden?

    Vielen Dank und viele Grüße

  • 02
    RE: Großbuchstabe M Lohnsteuerbescheinigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    der Großbuchstabe M ist stets zu verwenden, wenn durch die arbeitgeberseitige Tragung oder Erstattung von Kosten der Mahlzeiten der Werbungskostenabzug beim AN verringert werden kann. Er dient als Kontroll-Anlass für die Finanzbehörde im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung des AN.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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