Hallo,
wenn über Reisekosten die Verpflegungspauschalen gewährt und für Mahlzeiten gekürzt werden erfolgt dann auch der Eintrag des Großbuchstaben M auf der Lohnsteuerbescheinigung oder muss dieser ausschließlich bei Anwendung der amtl. Sachbezugswerte verwendet werden?
Vielen Dank und viele Grüße