Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Mitarbeiter, der derzeit bereits zwei Jobräder im Rahmen der Entgeltumwandlung bezieht.
Nun stellt sich für uns die Frage, ob es grundsätzlich möglich ist, ein drittes Jobrad aufzunehmen.
Gibt es hierbei einen Höchst- bzw. Grenzbetrag für die Entgeltumwandlung? Gilt in diesem Zusammenhang ebenfalls die Grenze von 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung?
Wir würden uns über eine kurze Rückmeldung freuen, welche Regelungen in diesem Fall zu beachten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah