Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben neu einen GFB-Mitarbeiter eingestellt. Der Mitarbeiter ist 65 Jahre alt, privat versichert (beihilfeberechtigt) und Pensionär. Ein Formular Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung hat der Mitarbeiter ausgefüllt.
Frage: Entfällt da der pauschale Beitrag zur KV (Beitragsgruppe = 0)
Entfällt da ebenfalls der pauschale Beitrag zur RV (Beitragsgruppe = 0)
Wenn ja, welche Nachweise müssen wir zu den Lohnunterlagen nehmen? Vielen Dank.