Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter nimmt vom 19.02.2026 bis 18.04.2026 Elternzeit (sv-pflichtige Beschäftigung, vorher kein Mutterschutz). In diesem Zeitraum arbeitet der Mitarbeiter beim gleichen Arbeitgeber im Rahmen einer GFB-Beschäftigung.
Wir haben mit dem Meldegrund 17 eine Meldung über den Beginn der Elternzeit erstellt und mit dem Meldegrund 37 das Ende der Elternzeit gemeldet. Gleichzeitig haben wir mit dem Meldegrund 11 und 31 eine Anmeldung bzw. Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel erstellt. Die Krankenkasse behauptet diese Meldung wäre falsch und möchte eine Unterbrechnungsmeldung. Was ist richtig und wo kann ich das nachlesen? Vielen Dank.