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  • 01
    Gewerblicher Azubi (Gastronomie) mit Gesamtbrutto von fast 3.000 € – Plausibilität

    Hallo zusammen,


    ich stehe gerade vor einer Frage zur Plausibilität einer Lohnabrechnung und würde gerne eure Expertenmeinung dazu hören.


    Es geht um einen gewerblichen Auszubildenden in der Gastronomie (Restaurant).


    Laut Internet liegt die monatliche Ausbildungsvergütung ( im 3. Lehrjahr) bekanntlich unter 1.500 € brutto. Nun liegt jedoch in einem spezifischen Abrechnungsmonat ein Gesamtbrutto von fast 3.000 € vor.


    (Aufgrund Familien-Nachzug aus dem Ausland vom Arbeitgeber in Ordnung. Ausbildungsvertrag wird nachgereicht). Betrag soll dauerhaft gewährt werden. Was meinen Sie dazu?

    Denselben Beitrag habe ich bereits im Arbeitsrecht hinterlegt. Dennoch würde ich gerne die Sicht aus der Steuer sehen.


    Herzlichen Dank im Voraus!

    Viele Grüße

  • 02
    RE: Gewerblicher Azubi (Gastronomie) mit Gesamtbrutto von fast 3.000 € – Plausibilität

    Sehr geehrter Fragesteller,


    steuerlich wird hinsichtlich der Vergütungshöhe (nur) geprüft, ob tatsächlich eine Gegenleistung für die Arbeitstätigkeit vorliegt, oder auch andere Motive involviert sind, die steuerlich anders zu bewerten wären.


    Dies betrifft hauptsächlich den Fall der Schenkung (teil-unentgeltliche Leistung) und der (verdeckten) Entnahme oder Gewinnausschüttung.


    Intensive Prüfung erfolgt bei hohen Vergütungen an nahestehende Personen (also wenn AG und AN verwandt oder verschwägert sind) unter dem Aspekt der Drittüblichkeit. Für überhöhte (aus betriebsfremden Gründen gezahlte) Beträge entfällt die Einordnung als Betriebsausgaben; sie sind als Entnahme/Ausschüttung und ggf. als Schenkung zu behandeln.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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