Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Gesundheitsscheck

    Liebes Expertenteam,

    eine Mitarbeiterin hat sich gesundheitlich über ein Labor untersuchen lassen und diese Untersuchung für Personal günstiger bekommen (wir sind eine Arztpraxis). Die Rechnung in Höhe von 150 € möchte der Arbeitgeber bezahlen. Was muss ich hier beachten? Es gibt doch ein Gesundheitsscheck in Höhe von bis zu 600 € im Jahr.

    So einen Fall hatte ich bisher noch nicht.

    Vielen Dank, PK

     

  • 02
    RE: Gesundheitsscheck

    Hallo Ketterer-Lohn,

    Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, sind steuer- und damit auch beitragsfrei, soweit sie den Betrag von 600 € pro Mitarbeiter und Kalenderjahr nicht übersteigen. Die Steuer- und Beitragsfreiheit gilt sowohl für Sachleistungen als auch für Barzahlungen. Die Zuwendungen können sowohl für interne als auch für externe Maßnahmen gewährt werden.
     
    Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Prävention und Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen, sind steuerfrei und beitragsfrei in der Sozialversicherung.
     
    Der Nachweis der Zertifizierung des Anbieters nach den §§ 20 und 20b SGB V ist vom Anbieter der Gesundheitsmaßnahme gegenüber der Zentralen Prüfstelle für Prävention zu erbringen. Das Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“ zur Zertifizierung von Präventionskursen wird seither ausschließlich von der Zentralen Prüfstelle für Prävention vergeben und ist grundsätzlich von allen beteiligten Krankenkassen akzeptiert. Die Prüfung erfolgt nach dem aktuellen Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes.
     
    Die Zertifizierung des Anbieters ist Voraussetzung für die Steuerbefreiung bzw. die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.
     
    Die „bloße“ Kostenübernahme einer Gesundheitsuntersuchung über ein Labor ist im Leitfaden Prävention nicht als begünstigte Maßnahme im Sinne dieser Regelungen aufgeführt. Demzufolge ist nach unserer Auffassung eine steuer- und beitragsfreie Kostenübernahme im Rahmen der Präventionsregelungen durch den Arbeitgeber nicht möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.