Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
Ein AN war beruflich bedingt einige Zeit bei einer berufsständigen Versorgungskasse krankenversichert.
Im Jahr 2011 wechselte er durch eine andere Berufswahl und Angestelltenverhältnis wieder zu einer gesetzlichen Krankenversicherung (jetzt 15 Jahre). Zu diesem Zeitpunkt war er unter 55 Jahre alt, d. h. eine rückschauende Betrachtung wurde seinerzeit nicht vorgenommen.
Kann jetzt künftig bei Rentenantrag ggf. eine private Krankenversicherung / berufsständige Versicherung ausgelöst werden?
Ich denke nicht, aber bitte um kurze Bestätigung.
Vielen, herzlichen Dank