Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Person ist aus den USA nach Deutschland eingewandert (63 Jahre) und hat bei uns eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Sie verdient weit unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie möchte sich gerne gesetzlich krankenversichern. Dadurch, dass der Mitarbeiter im Ausland gelebt hat, konnte er in den letzten 5 Jahren nicht in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Frage: Kann sich der Mitarbeiter gesetzlich krankenversichern oder muss er sich privat versichern, weil er nie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung war?
Vielen Dank.