Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

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  • 01
    Gesetzliche Krankenversicherung über 55 Jahre

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine Person ist aus den USA nach Deutschland eingewandert (63 Jahre) und hat bei uns eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Sie verdient weit unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie möchte sich gerne gesetzlich krankenversichern. Dadurch, dass der Mitarbeiter im Ausland gelebt hat, konnte er in den letzten 5 Jahren nicht in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Frage: Kann sich der Mitarbeiter gesetzlich krankenversichern oder muss er sich privat versichern, weil er nie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung war?

    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Gesetzliche Krankenversicherung über 55 Jahre

    Hallo Karl,
     
    Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, wird der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versperrt, wenn sie unmittelbar zuvor keinen ausreichenden Bezug zur gesetzlichen Krankenversicherung nachweisen können (§ 6 Abs. 3a Sozialgesetzbuch V).
     
    Ausländische Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Altersgrenze von 55 Jahren erstmals in Deutschland versicherungspflichtig werden, sind von dieser Regelung aber ausgenommen, sodass in Ihrem Sachverhalt Krankenversicherungspflicht eintritt. Eine gesetzliche Krankenversicherung ist zu wählen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Gesetzliche Krankenversicherung über 55 Jahre

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Könnten Sie mir bitte mitteilen, wo diese Ausnahmeregelung zu finden ist? Wir müssten seine Krankenkasse dann auf diese Regelung hinweisen.

    Vielen Dank.

  • 04
    RE: Gesetzliche Krankenversicherung über 55 Jahre

    Hallo Karl,
     
    die Regelungen des § 6 Abs. 3a SGB V wurden im gemeinsamen Rundschreiben „zum GKV-GRG 2000-hier: Versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen“ vom 22. Dezember 1999 („99j“) dargelegt und finden nach unserem Kenntnisstand weiterhin Anwendung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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