Hallo liebe AOK-Experten,
ich habe eine Frage zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung sowie zur Abrechnungssystematik sozialversicherungsfreien Gesellschafter-Geschäftsführer (PGS 900) einer GmbH.
Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (gKV/gPV) versichert. Gemäß Anstellungsvertrag zahlt die GmbH einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zur gKV/gPV.
AG-Zuschuss freiwillig gKV/gPV (St: Lohnsteuerpflichtig, SV: Frei, GB: Ja)
Welche Nachweise bezüglich der tatsächlichen Höhe der gKV-/gPV-Beiträge müssen im Lohnkonto hinterlegt werden, um die SV-Freiheit des Zuschusses im Rahmen einer Prüfung (z. B. Lohnsteuer- oder Betriebsprüfung) rechtssicher zu belegen? Darf man hier 100% der tatsächlichen Aufwendungen (Kontoauszug sind 1.200 € mtl.) auf den Lohn als SV Frei ausweisen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!