Liebe Experten,
wir möchten unseren Mitarbeitenden zu ihrem 10-jährigen Firmenjubiläum einen Wunschgutschein über 500 Euro schenken. Wir übernehmen gemäß § 37b die Pauschalversteuerung. Ist es richtig, dass trotz der Pauschalversteuerung in diesem Fall noch Sozialversicherungsbeiträge auf das Geschenk anfallen?
Besten Dank!