Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Geschäftsführer-Vertrag Sozialversicherungsabgaben

    Sehr geehrtes Expertenteam, zwei Gesellschafter Geschäftsführer waren bis dato in 2026 jeweils zu 50 Prozent an Ihrer GmbH beteiligt und verkaufen im Mai 2026 rückwirkend alle Anteile zum 1.1.2026. Bisher waren beide GF`s in der Sozialversicherung frei (solange die 50/50 Beteiligung galt). Mit Notarvertrag im Mai 2026 werden alle Anteile zum 1.1.2026 verkauft. Ab neuem Geschäftsführer Vertrag (Mai 2026) sind beide sozialversicherungspflichtig. Was passiert rückwirkend mit den Sozialversicherungsbeiträgen? Werden die Geschäftsführer rückwirkend sozialversicherungspflichtig in allen Zweigen oder gilt hier das Datum des Notarvertrags über den Verkauf der Anteile (Mai 2026) und die bisherigen Gehälter bleiben SV- frei?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung

  • 02
    RE: Geschäftsführer-Vertrag Sozialversicherungsabgaben

    Hallo Stefanie M.,
     
    durch den neuen Geschäftsführervertrag im Mai 2026 ist nach unserer Einschätzung eine Neubeurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status der betreffenden Personen durch ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren über die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zu veranlassen. Diese klärt in dem Zusammenhang auch, inwieweit Sozialversicherungspflicht ggf. zu einem früheren Zeitpunkt eintritt.
     
    Darüber hinaus bitten wir um Verständnis, dass uns im Rahmen dieses Forums ohne Kenntnis der entsprechenden Verträge und Vereinbarungen (z.B. Gesellschaftervertrag, Anstellungsvertrag) keine weitergehende Stellungnahme möglich ist.
     
    Sozialversicherungsrechtlich gilt grundsätzlich folgendes:
     
    Personen, die in Unternehmen gegen Entlohnung arbeiten, an denen sie selbst finanziell beteiligt sind, haben oftmals eine Doppelstellung: sie nehmen einerseits Unternehmerfunktionen wahr und verrichten andererseits wie Arbeitnehmer gegen Bezahlung fremdbestimmte Arbeiten. Ob Gesellschafter einer GmbH in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt stehen, ist individuell nach den tatsächlichen Verhältnissen zu beurteilen. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang das Unternehmerrisiko, das ein wesentliches Merkmal einer selbstständigen Tätigkeit ist.
     
    Allein durch den Verkauf der Anteile wird rückwirkend keine Sozialversicherungspflicht für einen ehemals selbstständig tätigen Gesellschafter Geschäftsführer ausgelöst.  
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.