Sehr geehrtes Expertenteam, zwei Gesellschafter Geschäftsführer waren bis dato in 2026 jeweils zu 50 Prozent an Ihrer GmbH beteiligt und verkaufen im Mai 2026 rückwirkend alle Anteile zum 1.1.2026. Bisher waren beide GF`s in der Sozialversicherung frei (solange die 50/50 Beteiligung galt). Mit Notarvertrag im Mai 2026 werden alle Anteile zum 1.1.2026 verkauft. Ab neuem Geschäftsführer Vertrag (Mai 2026) sind beide sozialversicherungspflichtig. Was passiert rückwirkend mit den Sozialversicherungsbeiträgen? Werden die Geschäftsführer rückwirkend sozialversicherungspflichtig in allen Zweigen oder gilt hier das Datum des Notarvertrags über den Verkauf der Anteile (Mai 2026) und die bisherigen Gehälter bleiben SV- frei?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung