Sehr geehrte Damen und Herren,
ein langjähriger Mitarbeiter war ca. 42 Jahre sozialversicherungspflichtig Beschäftigung und anschließend ca. 2,5 Jahre bis 30.09.2026 geringfügig beschäftigt. Die Vergütung für die geringfügige Beschäftigung betrugt seit 01.01.2026 monatlich 580,00 Euro. Anlässlich seines Ausscheidens hat der Mitarbeiter ein Sachgeschenk über 400,00 Euro erhalten.
Bitte teilen Sie uns mit, ob es sich bei dem Sachgeschenk um ein "nicht vorhersehbares Überschreiten" der Geringfügigkeitsgrenze handelt bzw. wie die Abrechnung zu erfolgen hat.
Vielen Dank.