Guten Tag,
wir beschäftigen einen Arbeitnehmer in einem Minijob. Im Arbeitsvertrag ist eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit vereinbart. Die tatsächlich geleisteten Stunden werden laut Stundenzettel abgerechnet und bezahlt.
Wenn in einem Monat keine Arbeitsstunden geleistet werden und kein Entgelt ausgezahlt wird, besteht dann aufgrund der vereinbarten Arbeitszeit trotzdem ein Anspruch auf Vergütung für 20 Stunden? Muss die Beschäftigung in diesem Fall durchgehend angemeldet bleiben, oder ist eine Abmeldung erforderlich? Und wie ist der Beitragsnachweis für einen Monat ohne Auszahlung zu erstellen: mit dem tatsächlich gezahlten Entgelt beziehungsweise als Null-Beitragsnachweis oder auf Grundlage einer Schätzung?
Vielen lieben Dank