Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Geringfügige Beschäftigung

    Guten Tag,


    wir beschäftigen einen Arbeitnehmer in einem Minijob. Im Arbeitsvertrag ist eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit vereinbart. Die tatsächlich geleisteten Stunden werden laut Stundenzettel abgerechnet und bezahlt.


    Wenn in einem Monat keine Arbeitsstunden geleistet werden und kein Entgelt ausgezahlt wird, besteht dann aufgrund der vereinbarten Arbeitszeit trotzdem ein Anspruch auf Vergütung für 20 Stunden? Muss die Beschäftigung in diesem Fall durchgehend angemeldet bleiben, oder ist eine Abmeldung erforderlich? Und wie ist der Beitragsnachweis für einen Monat ohne Auszahlung zu erstellen: mit dem tatsächlich gezahlten Entgelt beziehungsweise als Null-Beitragsnachweis oder auf Grundlage einer Schätzung?


    Vielen lieben Dank

  • 02
    RE: Geringfügige Beschäftigung

    Guten Tag,


    Ihre Fragestellungen betreffen vorrangig arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.


    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.


    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.


    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.


    Nach § 7 Abs. 3 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV gilt eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert (z. B. unbezahlter Urlaub), jedoch nicht länger als einen Monat. Diese Regelung gilt auch für Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen geringfügig entlohnter Minijobs.


    Nach Einschätzung des Experten für Arbeitsrecht können wir eine Einschätzung zu den notwendigen Meldungen vornehmen. Verbindlich kann ihnen nur die Minijobzentrale, als zuständige Einzugsstelle, Auskunft geben.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Geringfügige Beschäftigung

    Guten Tag,


    grundsätzlich trägt der Arbeitgeber das Risiko eines fehlenden Arbeitsanfalls.


    Sofern im Arbeitsvertrag eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden vereinbart ist, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Beschäftigung und Vergütung in diesem zeitlichen Umfang. Wird der Arbeitnehmer in einem Monat überhaupt nicht eingesetzt, obwohl er seine Arbeitsleistung angeboten hat und arbeitsfähig war, kann daher grundsätzlich ein Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzugs des Arbeitgebers bestehen.


    Anders kann die Situation zu beurteilen sein, wenn wirksam Arbeit auf Abruf nach § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz vereinbart wurde oder ein wirksam Kurzarbeit vorliegt. Auch kann einvernehmlich vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer in einem Monat nicht arbeitet und auch nicht vergütet wird.


    Sollte dies nicht der Fall sein, besteht wahrscheinlich ein Anspruch auf Vergütung des Arbeitnehmers in Ihrem konkreten Fall.


    Viele Grüße

    Ihr Fachexperte für Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.