Guten Morgen,
lt. Haufe liegt eine Gemeinschaftsunterkunft vor, wenn z. B. Waschräume und/oder Küchen gemeinschaftlich durch mehrere Personen genutzt werden.
Müsste dann nicht jede Wohnung eine Gemeinschaftsunterkunft sein (wenn Küche und Bad gemeinsam genutzt werden)?
Wann liegt dann die "normale" Belegung der Unterkunft mit mehreren Beschäftigten vor?
Vielen Dank