Hallo Expertenteam,
unsere Beschäftigte behält während Ihrer Elternzeit ihr Jobrad/Fahrradleasing weiter.
Ist der geldwerte Vorteil auch in Monaten ohne Entgelt steuer- u. beitragspflichtig?
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Hallo Expertenteam,
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Ist der geldwerte Vorteil auch in Monaten ohne Entgelt steuer- u. beitragspflichtig?
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Hallo PersonalBy,
beziehen Arbeitnehmerinnen während der Elternzeit Elterngeld, sind die Regelungen des § 23c Sozialgesetzbuch (SGB) IV zu berücksichtigen. Danach gelten arbeitgeberseitige Leistungen (z.B. Jobrad/Fahrradleasing), die für die Zeit des Bezuges von Elterngeld erzielt werden, nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, soweit die Einnahmen zusammen mit dem Elterngeld das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50,00 € übersteigen.
Erhält die Arbeitnehmerin dagegen kein Elterngeld, findet § 23c SGB IV keine Anwendung. Jegliche Leistung des Arbeitgebers stellt in diesen Fällen beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Dies bedeutet, dass der geldwerte Vorteil aus dem Jobrad/Fahrradleasing der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegt.
Bezüglich der steuerrechtlichen Bewertung empfehlen wir Ihnen, das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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