Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Geldwerter Vorteil Fahrradleasing während Elternzeit

    Hallo Expertenteam,

    unsere Beschäftigte behält während Ihrer Elternzeit ihr Jobrad/Fahrradleasing weiter.

    Ist der geldwerte Vorteil auch in Monaten ohne Entgelt steuer- u. beitragspflichtig?

    Vielen Dank im Voraus.

     

  • 02
    RE: Geldwerter Vorteil Fahrradleasing während Elternzeit

    Hallo PersonalBy,
     
    beziehen Arbeitnehmerinnen während der Elternzeit Elterngeld, sind die Regelungen des § 23c Sozialgesetzbuch (SGB) IV zu berücksichtigen. Danach gelten arbeitgeberseitige Leistungen (z.B. Jobrad/Fahrradleasing), die für die Zeit des Bezuges von Elterngeld erzielt werden, nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, soweit die Einnahmen zusammen mit dem Elterngeld das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50,00 € übersteigen.

    Erhält die Arbeitnehmerin dagegen kein Elterngeld, findet § 23c SGB IV keine Anwendung. Jegliche Leistung des Arbeitgebers stellt in diesen Fällen beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Dies bedeutet, dass der geldwerte Vorteil aus dem Jobrad/Fahrradleasing der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegt.

    Bezüglich der steuerrechtlichen Bewertung empfehlen wir Ihnen, das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     
     

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