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  • 01
    Geldwerter Vorteil bei Bikeleasing

    Guten Tag,

    wir haben die Frage, ob die Versteuerung des geldwerten Vorteils zwingend ab dem Monat der Fahrradübergabe erfolgen muss, oder ob man die Versteuerung auch erst im Folgemonat starten kann? Kann man argumentieren, dass zwischen Übergabe des Fahrrads und dem nächsten Monatsersten keine Zahlung durch den Mitarbeiter stattfindet, die Überlassung für diese Zeit zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird und damit nach § 3 Nr. 37 EStG steuerfrei ist?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Kirsten Schmidt

  • 02
    RE: Geldwerter Vorteil bei Bikeleasing

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Erfassung des geldwerten Vorteils erfolgt monatsbezogen. Wenn also für den Monat der Rad-Übergabe die Voraussetzungen des § 3 Nr. 37 EStG erfüllt sind (insbesondere: arbeitnehmerseits kein Entgelt entrichtet wird), bleibt dieser Zeitraum steuerfrei.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
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