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  • 01
    Gehaltsumwandlung Leasingkosten Kfz

    Hallo, folgende Ausgangslage: Unser Mandant stellt seinen Mitarbeitern ein Kfz zur Verfügung, möchte aber dass der Arbeitnehmer die Leasingkosten zum Teil übernimmt. Also eine Zuzahlung macht. Er möchte die Leasingkosten als Gehaltsumwandlung vom Bruttolohn abziehen (und zusätzlich die Privatnutzung + Fahrten Wohnung-Arbeit ansetzen). Also Beispielrechnung:

    Gehalt 4.000€ brutto

    Gehaltsumwandlung Leasing -300€ brutto

    Privatnutzung + Fahrten Whg.Arb. 200€

    SV-Brutto: 3.900€

    Ist diese Gehaltsumwandlung erlaubt? Es schmälert ja das SV-Brutto. Beim Ebike ist das natürlich möglich, aber beim Kfz? Der Leasingvertrag läuft auf den Arbeitgeber.

    Vielen Dank und Grüße

    Nadine Hirneise

  • 02
    RE: Gehaltsumwandlung Leasingkosten Kfz

    Hallo NH1101,
     
    zunächst bitten wir um Verständnis, dass wir nicht auf einzelne Beispielsberechnungen eingehen können. Dies würde den Rahmen dieses Forums sprengen.
     
    Ihre Frage bezüglich der Zulässigkeit einer Gehaltsumwandlung im Rahmen einer Leasingvereinbarung für Firmenwagen betrifft vordergründig das Arbeitsrecht.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Für den Bereich der Sozialversicherung gilt grundsätzlich folgendes:
     
    Eine Gehaltsumwandlung zugunsten einer (ganz oder teilweise) vom Arbeitnehmer „getragenen“ Leasingrate für einen Firmenwagen ist zulässig, auch wenn der Leasingvertrag auf den Arbeitgeber läuft.
     
    Die Rechtsprechung und die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung akzeptieren eine arbeitsrechtlich zulässige Entgeltumwandlung zur Überlassung von Kraftfahrzeugen. Da sie beitragsrechtlich zu beachten ist, mindert sich das beitragspflichtige Arbeitsentgelt entsprechend.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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