Hallo, folgende Ausgangslage: Unser Mandant stellt seinen Mitarbeitern ein Kfz zur Verfügung, möchte aber dass der Arbeitnehmer die Leasingkosten zum Teil übernimmt. Also eine Zuzahlung macht. Er möchte die Leasingkosten als Gehaltsumwandlung vom Bruttolohn abziehen (und zusätzlich die Privatnutzung + Fahrten Wohnung-Arbeit ansetzen). Also Beispielrechnung:
Gehalt 4.000€ brutto
Gehaltsumwandlung Leasing -300€ brutto
Privatnutzung + Fahrten Whg.Arb. 200€
SV-Brutto: 3.900€
Ist diese Gehaltsumwandlung erlaubt? Es schmälert ja das SV-Brutto. Beim Ebike ist das natürlich möglich, aber beim Kfz? Der Leasingvertrag läuft auf den Arbeitgeber.
Vielen Dank und Grüße
Nadine Hirneise