Guten Tag,
eine Mitarbeiterin hat ein Ebike über ihren Arbeitgeber geleast. Die Abrechnung erfolgt wie üblich über eine Gehaltsumwandlung der Nettoleasingrate sowie Erfassung des Sachbezugs 0,25 %. Der Arbeitgeber möchte diesen Sachverhalt mit 40 € monatlich bezuschussen. Handelt es sich bei diesen 40 € ganz normal um steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn ?