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  • 01
    Gehaltsumwandlung Ebike-Leasing und Zuschuss des Arbeitgebers

    Guten Tag,


    eine Mitarbeiterin hat ein Ebike über ihren Arbeitgeber geleast. Die Abrechnung erfolgt wie üblich über eine Gehaltsumwandlung der Nettoleasingrate sowie Erfassung des Sachbezugs 0,25 %. Der Arbeitgeber möchte diesen Sachverhalt mit 40 € monatlich bezuschussen. Handelt es sich bei diesen 40 € ganz normal um steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn ?


     

  • 02
    RE: Gehaltsumwandlung Ebike-Leasing und Zuschuss des Arbeitgebers

    Hallo ES,
     
    Arbeitgeber haben die Möglichkeit, mit ihren Beschäftigten eine Entgeltumwandlung zugunsten eines Jobrads (E-Bike) zu vereinbaren.
     
    Zu diesem Zweck schließt der Arbeitgeber einen Leasingvertrag über das E-Bike ab und behält die monatliche Leasingrate (inklusive Versicherungsprämie für das Fahrrad) vom monatlichen Bruttoverdienst des Arbeitnehmers ein.
     
    Eine Gehaltsumwandlung zugunsten eines geleasten E-Bikes mindert – sofern es arbeitsrechtlich zulässig ist - das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt des Arbeitnehmers, so dass in solchen Fällen das um die Entgeltumwandlung verminderte Arbeitsentgelt der Beitragspflicht unterliegt. Dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt hinzuzurechnen ist wiederrum der geldwerte Vorteil, der sich aus der Nutzung des E-Bikes ergibt.

    Sofern der Arbeitgeber zusätzlich einen Zuschuss beispielsweise zur Leasingrate leistet, ist dieser ebenfalls dem beitragspflichtigen Entgelt hinzuzurechnen.
     
    Welche steuerrechtlichen Auswirkungen die Entgeltumwandlung eines Jobrads und deren Bezuschussung durch den Arbeitgeber hat, sollte mit dem zuständigen Finanzamt direkt geklärt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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