Hallo liebe Experten,
die Arbeitnehmerin ist während der EZ für das 1. Kind ihr 2. Kind zur Welt gebracht.
Und zwar:
Kind 1:
* Geburt: 18.07.2022
* Mutterschutz: 06.06.2022 bis 12.09.2022
* Elternzeit: 13.09.2022 bis 17.07.2025
Kind 2:
* Geburt: 03.02.2025
Im Februar 2025 hat die Arbeitnehmerin den Arbeitgeber lediglich über die Geburt des zweiten Kindes informiert.
Sie hat die Elternzeit für das erste Kind nicht vorzeitig beendet, um die Mutterschutzfristen für das zweite Kind in Anspruch zu nehmen.
Daher stellt sich die Frage:
Wie ist in diesem Fall mit den Mutterschutzfristen für das 2. Kind zu verfahren?
1. Besteht für das 2. Kind eine Mutterschutzfrist, obwohl die Elternzeit für das 1. Kind nicht beendet wurde?
2. Ab welchem Zeitpunkt beginnt die Elternzeit für das 2. Kind?
3. Welche Auswirkungen hat die verspätete bzw. unterbliebene Mitteilung über die vorzeitige Beendigung der Elternzeit für das erste Kind auf den Mutterschutz und die Elternzeit für das zweite Kind?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!