Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Freizeit durch Entgeltverzicht

    Guten Tag,

    ist es sozialversicherungs- und steuerrechtlich möglich, durch Entgeltverzicht zusätzliche freie Tage zu erwerben?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Freizeit durch Entgeltverzicht

    Hallo AbrLE,
     
    aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht spricht grundsätzlich nichts gegen den beabsichtigten „Entgeltverzicht“, um durch Reduzierung der Arbeitszeit „mehr Freizeit“ zu erwerben. Zu berücksichtigen sind hier vordergründig arbeitsrechtliche Regelungen ( Mindestlohn) etc.
     
    Sofern es sich weiterhin um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handeln soll, ist zu beachten, dass das regelmäßige Arbeitsentgelt oberhalb der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze liegt.
     
    Ihre Frage zur steuerlichen Bewertung kann von uns in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum nicht beantwortet werden und sollte mit dem zuständigen Finanzamt abschließend geklärt werden.
     
    Falls Ihre Frage auf einen anderen Sachverhalt abzielen sollte, bitten wir um Konkretisierung Ihrer Fragestellung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Freizeit durch Entgeltverzicht

    Hallo Experten-Team,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Mir ging es nicht um eine Reduzierung der Arbeitszeit sondern um einen Entgeltverzicht bei gleicher Arbeitszeit. Durch den Entgeltverzicht erwirbt sich der Mitarbeitende zusätzliche freie Tage. Ist das sozialversicherungsrechtlich möglich?

    Vielen Dank.

  • 04
    RE: Freizeit durch Entgeltverzicht

    Hallo AbrLE,
     
    sofern die Arbeitnehmer zusätzlich bezahlte Urlaubstage erhalten und im Gegenzug Arbeitsentgelt entsprechend gekürzt wird, ist aus unserer Sicht sozialversicherungsrechtlich grundsätzlich nichts gegen diese Vorgehensweise einzuwenden.
     
    Allerdings ist auch hier vordergründig eine arbeitsrechtliche Einschätzung (Zulässigkeit) vorzunehmen.
     
    Zu beachten ist, dass bei Inanspruchnahme von zusätzlichen Urlaubstagen der hieraus entstehende geldwerte Vorteil sozialversicherungsrechtlich als laufendes Arbeitsentgelt zu bewerten und dementsprechend zu verbeitragen ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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