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  • 01
    freiw./Pflicht Versicherung

    Ich bin z.Zt. als selbstständige freiw. versichert. Da ich nur noch ca. 700 Euro im Monat verdiene und höchstens 10 Stunden im Monat in der Selbstständigkeit arbeite, suche ich gerade nach einer Anstellung.


    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich aus der freiw. Versicherung eine Pflichtversicherung als Angestellte machen kann?




     

  • 02
    RE: freiw./Pflicht Versicherung

    Guten Tag,


    zu Ihrer Frage, bezüglich der Konstellation von Arbeitnehmertätigkeit und gleichzeitig ausgeübter selbständige Tätigkeit können wir Ihnen folgende, allgemeingültige Regelungen darstellen:


    Grundsätzlich ist vordergründig zu prüfen, inwiefern die Voraussetzungen einer nebenberuflichen oder einer hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit vorliegen, da Personen, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind, von der Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer ausgeschlossen sind.


    Entscheidend für die Beurteilung ist, ob die selbstständige Erwerbstätigkeit von der wirtschaftlichen Bedeutung und vom zeitlichen Umfang her die übrige Erwerbstätigkeit deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt. Hierzu hat der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) in seinen „Grundsätzlichen Hinweisen“ Aussagen getroffen. Für die Hauptberuflichkeit einer selbstständigen Erwerbstätigkeit sprechen u.a. die mehr als geringfügige Beschäftigung von Arbeitnehmern, wenn der Zeitaufwand mehr als 20 Stunden wöchentlich beträgt oder die daraus erzielten Einnahmen die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts bilden. Allerdings ist die Prüfung dabei nicht schematisch, sondern im Rahmen einer Gesamtschau vorzunehmen.


    Eine abschließende und rechtlich verbindliche Beurteilung kann nur durch Ihre gesetzliche Krankenkasse getroffen werden. Hierzu benötigt diese eine schriftliche Anfrage mit allen relevanten Unterlagen, die das Beschäftigungsverhältnis betreffen (Arbeitsvertrag, eventuelle Zusatzvereinbarungen) und Nachweise, die im Zusammenhang mit der Selbstständigkeit stehen (Gewerbeanmeldung, Einkommensnachweise aus der selbstständigen Tätigkeit etc.).


    Liegt, aufgrund der Prüfung durch die Krankenkasse, keine hauptberufliche Selbstständigkeit vor, besteht in der ausgeübten Beschäftigung Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Ihre freiwillige Mitgliedschaft endet in diesem Fall.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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