Hallo Expertenteam,
unser Mandant möchte einen Praktikanten für70 Tage mit einer wöchentl. AZ von 40 Std. beschäftigen. Hierbei handelt es sich um einen privat krankenversicherten Studenten, der ein freiwilliges Zwischenpraktikum während der Vorlesungszeit absolviert. Sofern das Praktikum gut läuft, soll dieser entweder
a) als Teilzeitkraft mit 20Std./Woche beschäftigt werden
oder b) geringfügig, max. 538 Euro / Monat beschäftigt werden.
Frage 1: kann der Student während des 70 Tage - Praktikums als kurzfristig Beschäftigter sv-frei angemeldet werden?
Frage 2:
Sofern kurzfristige Beschäftigung nicht möglich ist, tritt SV-Pflicht ein. Hat das zur Folge, dass der Student nach Ende des freiwilligen Praktikums im weiteren Verlauf seines Studiums kv-pflichtversichert bleibt?
Vielen Dank
Angelika Maser