Wir haben eine Praktikantin, die ein freiwilliges Praktikum für 2 Monate Juli/August absolviert für das sie 350.-€ Vergütung erhält. Sie ist eingeschriebene Studentin an einer Uni in der Türkei. Lt. ihren Angaben hat sie nur eine Auslandskrankenversicherung. Eine SV-Nummer haben wir auch nicht.
Frage:
- können wir sie über die Knappschaft als geringfügig Beschäftigte abrechnen?
- muss sie zusätzlich noch eine Mitgliedschaft bei einer dt. Krankenkasse machen?
Vielen Dank.