Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    freiwilliges Praktikum

    Guten Morgen,

    wir möchten in den Sommerferien einen Praktikanten für eine Woche beschäftigen. Es handelt sich um ein freiwilliges Praktikum.

    Was muss ich bezüglich der Sozialversicherung beachten? Und ist das Praktikum unfallversicherungspflichtig?

    Vielen Dank vorab!

  • 02
    RE: freiwilliges Praktikum

    Hallo fischers,
     
    in Ihrem Sachverhalt handelt es sich nach unserem Verständnis um ein „Orientierungspraktikum“. Dieses ist im sozialversicherungsrechtlichen Sinne als ein „freiwilliges Praktikum“ und somit grundsätzlich wie ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis anzusehen.
     
    Sofern das Orientierungspraktikum mit einem monatlichen Entgelt max. bis zur Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 603,00 €) absolviert, handelt es sich um ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis, bei dem die Beiträge an die Minijob-Zentrale abzuführen sind (Personengruppenschlüssel „109“). Der Beitragsgruppenschlüssel lautet „6100“ bzw. „6500“ sofern auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet wird.
     
    Alternativ könnte - sofern die Kriterien hierfür erfüllt sind – die Beschäftigung im Rahmen der Kurzfristigkeit sozialversicherungsfrei abgerechnet werden (Personengruppenschlüssel „110“, Beitragsgruppenschlüssel „0000“).
     
    Sofern in Ihrem Fall eine geringfügige oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung zum Tragen kommt, ist von Unfallversicherungspflicht auszugehen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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