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  • 01
    Freiwillige Praktikum vor Berufsausbildung

    Hallo zusammen,


    ein potenzieller künftiger Azubi möchte ein vorgeschaltetes freiwilliges Praktikum, von 3 Monaten, absolvieren. Der Bewerber ist 17 Jahre alt und die Aufwandsentschädigung soll unter 603,00 € betragen.

    Darf das Praktikum mit PGS 106 BGS 1111 abgerechnet werden, oder muss es als Mini-Job PGS 109 BGS 6100 bzw. 6500 abgerechnet werden?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Freiwillige Praktikum vor Berufsausbildung

    Sorry, gemeint war PGS 105 mit BGS 1111.

  • 03
    RE: Freiwillige Praktikum vor Berufsausbildung

    Hallo Lohntante,

    da nach Ihrer Schilderung das freiwillige Praktikum die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 603,00 € nicht übersteigen soll, ist dieses über die Minijobzentrale abzurechnen (Personengruppenschlüssel „109“). Der Beitragsgruppenschlüssel lautet „6100“. Sofern eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vorliegt, wäre der Schlüssel „6500“ maßgebend.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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