Hallo zusammen,
ein potenzieller künftiger Azubi möchte ein vorgeschaltetes freiwilliges Praktikum, von 3 Monaten, absolvieren. Der Bewerber ist 17 Jahre alt und die Aufwandsentschädigung soll unter 603,00 € betragen.
Darf das Praktikum mit PGS 106 BGS 1111 abgerechnet werden, oder muss es als Mini-Job PGS 109 BGS 6100 bzw. 6500 abgerechnet werden?
Vielen Dank.