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  • 01
    freiwillige Entgeltzahlung bei einem Betriebspraktikum in der Ausbildungsvorbereitung

    Ich habe einen Schüler, der ein 8-monatiges Praktikum zur Ausbildungsvorbereitung macht.

    Dieses Praktikum wurde vom Berufskolleg vermittelt. Der Schüler arbeitet 3 Tage die Woche im

    Betrieb. Die restlichen 2 Tage finden in der Schule statt. Grundsätzlich ist dieses Praktikum

    unentgeltlich. Wie ist es sozialversicherungsrechtlich zu behandeln, wenn der Arbeitgeber freiwillig eine Vergütung in Höhe von 400,00 € zahlt.

  • 02
    RE: freiwillige Entgeltzahlung bei einem Betriebspraktikum in der Ausbildungsvorbereitung

    Guten Tag,


    bei dem von Ihnen beschriebenen Praktikum handelt es sich nach unseren Informationen um ein Ausbildungsangebot im Rahmen einer einjährigen Berufsfachschule für Absolventen allgemeinbildender Schulen mit einem „Mittleren“ Schulabschluss, die nicht in eine betriebliche Ausbildung vermittelt worden sind.


    Teil dieser einjährigen Berufsfachschulausbildung ist u.a. ein (vorgeschriebenes) Betriebspraktikum an drei Tagen in der Woche. Hierbei handelt es sich um ein verpflichtendes Zwischenpraktikum, welches nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt.


    Erfolgt eine Entgeltzahlung, ist eine Anmeldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ (Beitragsgruppenschlüssel „0000“) an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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