Ich habe einen Schüler, der ein 8-monatiges Praktikum zur Ausbildungsvorbereitung macht.
Dieses Praktikum wurde vom Berufskolleg vermittelt. Der Schüler arbeitet 3 Tage die Woche im
Betrieb. Die restlichen 2 Tage finden in der Schule statt. Grundsätzlich ist dieses Praktikum
unentgeltlich. Wie ist es sozialversicherungsrechtlich zu behandeln, wenn der Arbeitgeber freiwillig eine Vergütung in Höhe von 400,00 € zahlt.