Ein freiwillig versicherter Arbeitnehmer hat 2 Beschäftigungsverhältnisse.
Arbeitgeber A 7431,65 € plus Dienstwagen 964,92 €
Arbeitgeber B 825,00 €
Am 09.07.2026 kommt er ins Krankengeld und hat somit 8 SV-Tage für den Monat Juli.
gekürztes Entgelt Arbeitgeber A 1917,85 € plus Dienstwagen 964,92 € (wird weiter genutzt)
gekürztes Entgelt Arbeitgeber B 212,90 €
Die Arbeitgeberleistung des Dienstwagens nach § 23 c liegt mit 964,92 € unter dem SV-Freibetrag und es kommt somit zu keiner beitragspflichtigen Einnahme für das Auto.
Wie berechnet sich im Monat Juli der Beitrag zur freiwilligen KV in beiden Beschäftigungsverhältnissen? Wie berechnet sich der Zuschuss des Arbeitgebers in beiden Beschäftigungsverhältnissen?