Sehr geehrtes Expertenteam,
ein AN ist freiwillig versichert. Er kommt aufgrund von mehreren Einmalzahlungen über die JAEG und damit logischerweise über die BBG.
Wenn das laufende Arbeitsentgelt unter der BBG liegt, wie rechnen wir richtig:
Variante 1: tatsächliche Beiträge, auch aus unter BBG, bei Einmalzahlungen nachholen (SV-Luft)
Variante 2: Jeden Monat Höchstbeitrag, auch in den Monaten, in denen der AN unter der BBG liegt
Rechtsgrundlage?
Besten Dank.
MfG
Personalabteilung (PA)