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  • 01
    Freiwillig versichert - laufendes Arbeitsentgelt unter BBG

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    ein AN ist freiwillig versichert. Er kommt aufgrund von mehreren Einmalzahlungen über die JAEG und damit logischerweise über die BBG.

    Wenn das laufende Arbeitsentgelt unter der BBG liegt, wie rechnen wir richtig:

    Variante 1: tatsächliche Beiträge, auch aus unter BBG, bei Einmalzahlungen nachholen (SV-Luft)

    Variante 2: Jeden Monat Höchstbeitrag, auch in den Monaten, in denen der AN unter der BBG liegt

    Rechtsgrundlage?


    Besten Dank.

    MfG

    Personalabteilung (PA)

  • 02
    RE: Freiwillig versichert - laufendes Arbeitsentgelt unter BBG

    Guten Tag,


    die Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze und die tatsächliche Berechnung der monatlichen Beiträge zur Sozialversicherung sind unterschiedlich zu bewerten.


    Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gehören alle Einnahmen, die Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellen und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlt werden. Neben dem laufenden Arbeitsentgelt sind also auch regelmäßig gewährte Sonderzuwendungen bzw. Einmalzahlungen bei der Ermittlung des Jahresarbeitsentgelts zu berücksichtigen, wenn sie mit hinreichender Sicherheit (z. B. aufgrund eines für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages) mindestens einmal jährlich erwartet werden können.


    Für Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, und als solche freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, gilt als beitragspflichtige Einnahmen für den Kalendertag 1/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze. Insofern ist für diese der Beitrag monatlich in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung zu zahlen, unabhängig von der tatsächlichen monatlichen Entgeltzahlung.

    (§ 240 SGB V in Verbindung mit den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler)


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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