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  • 01
    Freiwillig oder Pflichtversichert?

    Freiwillig oder Pflichtversichert?


    Ein sozialversicherungsfreier Gesellschaftergeschäftsführer im Alter von 60 Jahren gibt seine Tätigkeit auf. Er ist bisher freiwillig gesetzlich krankenversichert.

    Er nimmt nun in einer Fremdfirma eine Beschäftigung von wöchentlich 8 Stunden für Euro 700,00 monatlich an. Daneben erzielt er noch Mieteinnahmen mit monatlich Euro 600,00 und hat Zinseinnahmen mit Euro 50,00 im Monat. Bleibt er nun weiterhin freiwillig gesetzlich krankenversichert oder wird er durch die neue Beschäftigung pflichtversichert und die übrigen Einkünfte spielen für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge keine Rolle?


    Vielen Dank im Voraus


     

  • 02
    RE: Freiwillig oder Pflichtversichert?

    Guten Tag,
     
    Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungspflichtig werden, z. B. infolge eines Wechsels von Voll- zur Teilzeitbeschäftigung oder von einer selbstständigen Tätigkeit zur Arbeitnehmerbeschäftigung, bleiben weiterhin krankenversicherungsfrei, sofern sie in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert (als Mitglied oder Familienangehöriger) und mindestens die Hälfte dieser Zeit (also 30 Monate) versicherungsfrei (z. B. wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze), von der Versicherungspflicht befreit oder im Hauptberuf selbstständig tätig waren.
     
    In Ihrem Sachverhalt lag bisher eine freiwillige Krankenversicherung in der GKV vor, insofern sind die Voraussetzungen für den Ausschluss der Versicherungspflicht nicht gegeben. Nach Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit tritt somit Versicherungspflicht als Arbeitnehmer mit Aufnahme der Beschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze ein. Bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern wird zur Beitragspflicht lediglich das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung herangezogen, weitere Einkünfte, wie z.B. Mietennahmen und Kapitalerträge werden nicht berücksichtigt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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