Sehr geehrtes Expertenteam,
folgender Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer erhält ein festes Gehalt und zzgl. eine monatliche Provision, deren Höhe monatlich variiert. Folglich übersteigt das gesamte Entgelt in einem Monat die BMG und im Folgemonat evtl. nicht. Wenn im Folgejahr festgestellt wird, dass das Jahresentgelt insgesamt die Jahresentgeltgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung nicht überschritten wurde, kann eine nachträgliche Umstellung auf die gesetzliche Pflichtversicherung für das gesamte abgelaufene Kalenderjahr vorgenommen werden? Müsste bei einem wechselnden monatlichen Entgelt eine monatliche Umstellung erfolgen?