Guten Tag liebes AOK-Expertenteam,
während der Freistellungsphase im Blockmodell darf grundsätzlich keine Arbeit für denselben Arbeitgeber geleistet werden, da es sonst als ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis angesehen wird, welches zwangsläufig zur Beendigung des SV-rechtlichen Altersteilzeitmodells führt.
In besonders begründeten Einzelfällen ist es aber möglich, dass aktive Beschäftigungsverhältnis in der Freistellungsphase für einen begrenzten Zeitraum im geringfügigen Umfang fortzuführen. In unserem Fall ist es eine projektbezogene Arbeit, die in der Arbeitsphase begonnen wurde aber noch nicht abgeschlossen werden konnte und auch kein Nachfolger gefunden wurde.
Ist es also möglich, in diesem besonderen Fall, einen Arbeitnehmer in der Freistellungsphase bis zu Vollendung des Projektes weiter zu beschäftigen? Wenn ja, was für Konsequenzen ergeben sich daraus? Muss ich in der Freistellungsphase eine Umschlüsselung vornehmen? Und die bezieht sich die Hinzuverdienstgrenze im geringfügigen Umfang auf das Brutto in Höhe von 603 € oder auf den zeitlichen Aspekt?
Für ihre Unterstützung in diesem besonderen Fall bin ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen