Liebes Expertenteam,
seit dem 26.01.2026 ist die Freistellung aus einem Zeitwertkonto bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze unter gleichzeitigem Bezug einer vorgezogenen gesetzlichen (Teil-)Altersrente möglich.
Ist im Fall der Freistellung aus einem Zeitwertkonto (sowohl bei Teil- als auch Vollfreistellung) während des Bezugs einer vorgezogenen (Teil-)Altersrente die nachfolgend dargestellte Abrechnungsweise bzgl. des Freistellungsentgelts korrekt?
Bei Altersvollrente:
KV: Pflicht; ermäßigter Beitragssatz; kein Krankengeld
RV, AlV, PV: Pflicht
Bei Altersteilrente:
KV: Pflicht; ermäßigter Beitragssatz nur, wenn nach der Freistellung die Beschäftigung nicht wieder aufgenommen wird; Krankengeld, wenn voller Beitragssatz
RV, AlV, PV: Pflicht
Vielen Dank!
Viele Grüße
Referentin1