Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin beabsichtigt in 3 Jahren in Rente zu gehen, möchte aber bereits nach 1,5 Jahren freigestellt werden, analog einer Altersteilzeitvereinbarung. Da es keinen tarifvertraglichen Anspruch gibt, entfällt diese Möglichkeit.
Aus diesem Grund soll vereinbart werden, dass die bisherige Arbeitszeit von 80% auf 40% reduziert wird. Gehalt reduziert sich analog. Jedoch soll der bisherige Arbeitszeitumfang beibehalten werden, also bei reduziertem Gehalt "vorgearbeitet" werden. Ziel ist eine Freistellung nach ca. 1,5 Jahren unter Fortzahlung der Bezüge bis zum Eintritt in die Rente.
Kann das Arbeitsverhältnis als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis fortgeführt werden oder endet dies mit der Freistellung?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Gruß
SparkasseKA