Expertenforum - Freisstellung_Krankengeldbezug

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  • 01
    Freisstellung_Krankengeldbezug

    Guten Tag,

    ein MA wurde von der Arbeit länger freigestellt. Nun teilt er, 8 Tage vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses, und mit dass er krank ist.

    Da er bei uns sowieso Entgelt ohne Arbeitsleitstung erhält, haben wir keine Krankzeiten erfasst bzw. keine eAU angefragt.

    Nun, nach Austritt schreibt die KK, dass sie eine Entgeltbescheinigung benötigt.

    Erhält der Beschäftigte nach Ausscheiden nach Freistellung nun Krankengeld über die KK?

    Wenn ja:

    Kann ich einfach das letzte Entgelt bescheinigen, ohne igendwelche Krankheitszeiten anzugeben?

    Danke für Ihre Antwort

  • 02
    RE: Freisstellung_Krankengeldbezug

    Hallo HRAbrechnung,


    Arbeitnehmer, die nach dem Ende ihrer bezahlten Freistellung nicht aus dem Erwerbsleben ausscheiden – wovon wir in Ihrem Fall ausgehen - haben grundsätzlich einen Krankengeldanspruch. Dieser ruht soweit und solange für Zeiten einer Freistellung von der Arbeitsleistung eine solche nicht geschuldet wird. Im Falle einer über das Beschäftigungsende hinaus andauernden Arbeitsunfähigkeit besteht ebenfalls ein Anspruch auf Krankengeld; dieser kommt grundsätzlich unmittelbar nach dem Ende der Freistellungsphase bzw. des Beschäftigungsverhältnisses zum Tragen.


    Auf Ihren Sachverhalt bezogen bedeutet dies, dass der Krankengeldanspruch aufgrund der Arbeitsunfähigkeit während der Freistellung von der Arbeitsleistung ruht. Nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses lebt der Krankengeldanspruch, sofern die Arbeitsunfähigkeit weiterhin durchgehend besteht, wieder auf.


    Da nach Ihrer Schilderung die betroffene Krankenkasse bereits eine Entgeltbescheinigung angefordert hat, ist davon auszugehen, dass ein Krankengeldanspruch besteht und die notwendigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorliegen.


    Für die Ermittlung des Krankengeldes ist grundsätzlich der letzte abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit maßgebend.


    Eine Bescheinigung des letzten Entgeltabrechnungszeitraums „ohne Krankheitszeiten“ ist nicht möglich. Welcher Entgeltzeitraum in der Bescheinigung anzugeben ist, sollte abschließend mit der zuständigen Krankenkasse des Mitarbeiters geklärt werden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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