Guten Tag,
ein MA wurde von der Arbeit länger freigestellt. Nun teilt er, 8 Tage vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses, und mit dass er krank ist.
Da er bei uns sowieso Entgelt ohne Arbeitsleitstung erhält, haben wir keine Krankzeiten erfasst bzw. keine eAU angefragt.
Nun, nach Austritt schreibt die KK, dass sie eine Entgeltbescheinigung benötigt.
Erhält der Beschäftigte nach Ausscheiden nach Freistellung nun Krankengeld über die KK?
Wenn ja:
Kann ich einfach das letzte Entgelt bescheinigen, ohne igendwelche Krankheitszeiten anzugeben?
Danke für Ihre Antwort