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  • 01
    Freigrenze von 50,00 EUR

    Sehr geehrtes Team,

    wir haben Mitarbeiter, die bekommen monatlich einen Tankgutschein in Höhe von 50,00 EUR. In diesem Monat haben sie zusätzlich ein Los in Höhe von 5,00 EUR bekommen. Da sie damit über der Freigrenze sind, habe ich die 5 EUR nach Par.37 der pauschalen Steuer durch den Arbeitgeber unterworfen. Damit bleiben die 50,00 EUR/Monat doch weiterhin sv frei oder?

  • 02
    RE: Freigrenze von 50,00 EUR

    Hallo M. Dammann,
     
    die 50,00 €-Freigrenze gilt nur für Sachbezüge (z. B. Tankgutschein). Sachbezüge, für die es keinen amtlichen Sachbezugswert gibt, sind beitragsfrei in der Sozialversicherung, wenn der Wert monatlich die Freigrenze nicht übersteigt und die Steuerfreiheit durch das Finanzamt festgestellt wurde.
     
    Die monatliche Freigrenze kann für mehrere verschiedene Sachbezüge (z. B. Tankgutschein und Los) nebeneinander im selben Kalendermonat genutzt werden, wenn insgesamt die 50,00 €-Freigrenze nicht überschritten wird. Sofern diese monatlich überschritten wird (und sei es auch nur um einen Cent), ist der gesamte Wert des Sachbezugs beitragspflichtig und nicht nur der über die Freigrenze hinausgehende Betrag.
     
    Da aufgrund Ihrer Angaben davon ausgegangen werden kann, dass eine separate steuerrechtliche Bewertung vorgenommen wurde, bedeutet dies, dass hierbei keine Addition der beiden Werte (Tankgutschein von 50,00 € und Los in Höhe von 5,00 €) im Rahmen der 50,00 €-Freigrenze zu erfolgen hat.
     
    Daher unterliegt der Tankgutschein aufgrund der weiterhin bestehenden Steuerfreiheit im Rahmen der 50,00 €-Freigrenze weiterhin der Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.
     
    Dagegen unterliegt das Los (aufgrund der Pauschalversteuerung nach § 37b EStG) der Beitragspflicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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