Guten Tag Expertenteam,
eine Rentnerin bezieht ihre normale Rente und bekommt zusätzlich auf Grund vertraglicher Vereinbarungen vom früheren Arbeitgeber ihres verstorbenen Mannes ein Ruhegeld und eine bAV ausgezahlt. Im vergangenen Jahr wurde bei der Beitragsberechnung für beide letztgenannten Zahlungen der Freibetrag bei der Berechnung der KV-Beiträge berücksichtigt. Seit diesem Jahr ist das nicht mehr der Fall. Laut Aussage der Abrechnungsstelle erfolgte die Korrektur durch eine Meldung über das Zahlstellenverfahren der KK.
Ist diese Änderung so korrekt, weil der Freibetrag bei der Rentenauszahlung berücksichtigt wird? Oder muss sie sich mit der Krankenkasse zwecks Klärung in Verbindung setzen?
Vielen Dank vorab und Gruß
N. Fitschen