Sehr geehrtes Expertenteam,
die Frau eines verstorbenen Mitarbeiters erhält vom ehemaligen AG ihres Mannes eine Hinterbliebenenrente. Die angegebene Krankenkasse meldet im Zahlstellenmeldeverfahren zurück: "unzuständige Krankenkasse". Nach Rücksprache mit der Hinterbliebenen ergibt sich folgendes Bild: Sie ist Französin, lebt in DE und hat eine französische KV. Sie geht in DE zum Arzt und wird dann über die französische KV abgerechnet (wohl dann über die angegebene deutsche KK)." So ein Fall ist mir bisher unbekannt.
Kann das sein und die Folgefrage: Unterliegt die Hinterbliebenenrente der KV/PV Pflicht als beitragspflichtige Einnahme / Zahlstellenmeldeverfahren?
Vielen Dank!
MfG
Personalabteilung (PA)