Guten Tag,
für mich ist das Thema Sabbatical noch neu, daher hätte ich hierzu einige Fragen:
1. Angemessenheit des Freistellungsgehalts
Wenn ein Arbeitgeber ein Wertguthabenmodell anbietet und das während der Freistellungsphase gezahlte Entgelt die Angemessenheitsgrenzen (unter 70 % bzw. über 130 % des maßgeblichen Referenzentgelts) nicht einhält, welche Auswirkungen hat dies sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber?
Hat die Nichteinhaltung der Angemessenheit gegebenenfalls Auswirkungen auf die spätere Rentenberechnung oder andere sozialversicherungsrechtliche Ansprüche?
2. Ermittlung des Referenzentgelts
Welche Entgeltbestandteile werden bei der Ermittlung des Durchschnittsgehalts der letzten 12 Monate vor Beginn der Freistellung für die Prüfung der Angemessenheit berücksichtigt (z. B. monatliches Grundentgelt, feste Zulagen oder sonstige regelmäßige Vergütungsbestandteile)?
Ist der während der Ansparphase einbehaltene Ansparbetrag bei der Ermittlung des Durchschnittsgehalts der letzten 12 Monate abzuziehen?
Wie werden vertraglich vereinbarte Einmalzahlungen behandelt, wenn diese ganz oder teilweise in das Wertguthaben eingebracht werden?
Könnten Sie mir hierzu eventuell einige Rechenbeispiele nennen?
3. Gehaltsänderungen während der Ansparphase
Wenn sich bei einer längeren Ansparphase das monatliche Entgelt erhöht, beispielsweise durch Tariferhöhungen oder Gehaltsanpassungen, muss das ursprünglich vereinbarte Sabbatical (Ansparbetrag und/oder Freistellungsgehalt) entsprechend angepasst werden?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.