Liebes AOK-Team,
wir haben einen Mitarbeiter, der im 1. Beschäftigungsverhältnis als Pfarrer in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) beschäftigt ist. Dort muss er keine eigenen Beiträge zur RV und AV zahlen.
Daneben hat der Mitarbeiter aber ein 2. sv-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis bei einem "normalen" e. V. Hier ist nun die Frage, ob auch für dieses 2. Beschäftigungsverhältnis ggf. Freiheit von der RV und AV besteht oder ist das 2. Beschäftigungsverhältnis völlig unabhängig von der 1. Beschäftigung zu beurteilen?
Vielen Dank vorab und Grüße
D. Mayer