Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir haben einen Mitarbeiter in Altersteilzeit im Blockmodell. Während der Arbeitsphase hat der Mitarbeiter über eine Gehaltsumwandlung ein Fahrradleasing (JobRad bzw. Dienstrad) vereinbart.
Zum 01.04.2027 beginnt die Freistellungsphase der Altersteilzeit. Zu diesem Zeitpunkt besteht noch ein laufender Leasingvertrag.
Meine Frage ist, ob die monatliche Leasingrate bzw. der vereinbarte Entgeltumwandlungsbetrag während der Freistellungsphase weiterhin aus dem vorhandenen Wertguthaben der Altersteilzeit berücksichtigt bzw. verrechnet werden darf.
Ist es sozialversicherungsrechtlich zulässig, die Entgeltumwandlung für das Fahrradleasing auch während der Freistellungsphase fortzuführen und entsprechend bei der Auszahlung des Wertguthabens zu berücksichtigen?
Vielen Dank für die Rückmeldung.