Expertenforum - Frage zur DEÜV-Meldung bei rückwirkender Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente

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  • 01
    Frage zur DEÜV-Meldung bei rückwirkender Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    einem Mitarbeiter wurde mit Rentenbescheid Anfang Oktober 2024 eine rückwirkende volle Erwerbsminderungsrente ab dem 01.05.2021 gewährt. Die Erwerbsminderungsrente ist bis zum Beginn der Regelaltersgrenze (01.11.2026) befristet. Ab dem 14.05.2021 bis zum 28.09.2022 erhielt der Mitarbeiter Krankengeld, ab dem 29.09.2022 erfolgt die Aussteuerung. Arbeitsrechtlich scheidet der Mitarbeiter zum 31.10.2024 aus.

    Welche DEÜV-Meldungen sind ab dem 01.05.2021 abzugeben?


    Vielen dank für Ihre Unterstützung!

  • 02
    RE: Frage zur DEÜV-Meldung bei rückwirkender Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente

    Hallo Personalsachbearbeiter,


    in Ihrem Fall sind durch die rückwirkende Gewährung der befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung nach unserer Auffassung folgende Meldungen zu erstellen:


    Abmeldung zum 30.04.2021 - Beitragsgruppenschlüssel „1111“ - Grund „32“


    Anmeldung zum 01.05.2021 - Beitragsgruppenschlüssel „3101“- Grund „12“


    Unterbrechungsmeldung 01.05.-13.05.2021 - Grund „51“


    Abmeldung 29.09. bis 28.10.2022 - Grund „34“


    Mit der Übermittlung der Abmeldung endet das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungsrechtlich. Das arbeitsrechtliche Ende zum 31.10.2024 hat auf die Meldungen in der Sozialversicherung keine Auswirkungen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

  • 03
    RE: Frage zur DEÜV-Meldung bei rückwirkender Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente

    Hallo liebes Expertenteam,


    einer unserer Anwender hat einen ähnlich gelagerten Fall, Aussteuerung ab 09.09.2022 mit damaliger Deüv Abmeldung 34, aber jetzt eine Bewilligung der befristeten Erw. Mind. Rente ab 01.12.2024. Muss ich hier meldetechnisch auch so Verfahren, dass ich in der Sozialversicherung ab Rentenbeginn umschlüssel? Erneute Abmeldung wegen Rentenbeginn ab 01.12.2024?


    Vielen Dank für die Hilfe vorab.

  • 04
    RE: Frage zur DEÜV-Meldung bei rückwirkender Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente

    Hallo Herr Jesiek,


    eine rückwirkende Bewilligung einer befristeten Erwerbsminderungsrente nach dem sozialversicherungsrechtlichen Ende einer Beschäftigung (hier: 2022, Grund der Abgabe „34“) hat keine Auswirkung auf die Meldungen.


    Da in Ihrem Fall das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungsrechtlich bereits beendet wurde, sind keine weiteren Meldungen zu veranlassen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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