Sehr geehrtes Expertenteam,
einem Mitarbeiter wurde mit Rentenbescheid Anfang Oktober 2024 eine rückwirkende volle Erwerbsminderungsrente ab dem 01.05.2021 gewährt. Die Erwerbsminderungsrente ist bis zum Beginn der Regelaltersgrenze (01.11.2026) befristet. Ab dem 14.05.2021 bis zum 28.09.2022 erhielt der Mitarbeiter Krankengeld, ab dem 29.09.2022 erfolgt die Aussteuerung. Arbeitsrechtlich scheidet der Mitarbeiter zum 31.10.2024 aus.
Welche DEÜV-Meldungen sind ab dem 01.05.2021 abzugeben?
Vielen dank für Ihre Unterstützung!