Unser Unternehmen hat seinen Sitz in Köln (Deutschland). Wir haben eine Mitarbeiterin eingestellt, die ihren Wohnsitz in Österreich hat und auch von dort aus arbeitet (Remote-Arbeit). Es gibt keine Niederlassung unseres Unternehmens in Österreich, und die Mitarbeiterin wird auch weiterhin ausschließlich von Österreich aus arbeiten.
Nach meiner bisherigen Recherche muss die Sozialversicherung der Mitarbeiterin in Österreich und nicht in Deutschland abgeführt werden, da sie ausschließlich in Österreich tätig ist.
Können Sie bestätigen, dass diese Annahme korrekt ist? Müssen wir darüber hinaus besondere Meldepflichten oder Dokumentationen in Deutschland beachten, um sicherzustellen, dass die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt werden? Gibt es sonstige Punkte, die wir berücksichtigen sollten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!