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  • 01
    Frage zum Nachweis der Elterneigenschaft

    ich möchte gerne klären, ob trotz des automatischen Übermittlungsverfahrens der Nachweis der Elterneigenschaft weiterhin angefordert wird, oder ob in diesem Fall der Personalfragebogen als Nachweis ausreicht. Vielen Dank.

  • 02
    RE: Frage zum Nachweis der Elterneigenschaft

    Hallo MYG,
     
    für die Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge wenden Arbeitgeber das digitale Nachweisverfahren (Datenaustausch Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung – DaBPV) an. Das dient der Erhebung und zum Nachweis der Elterneigenschaft und der Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder von den Beschäftigten. Die Teilnahme des Arbeitgebers am DaBPV ist verpflichtend.
     
    In den meisten Fällen „müssen“ die Arbeitgeber dadurch keine Nachweise mehr von ihren Beschäftigten anfordern. Bei einer Änderung der Elterneigenschaft oder der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder werden sie über dieses Verfahren proaktiv informiert.
     
    Sind dem Arbeitgeber keine Abweichungen bekannt oder liegen keine Indizien für berechtigte Zweifel an den zurückgemeldeten Daten vor, sind diese für die Arbeitgeber verbindlich.
     
    Liegen dem Arbeitgeber dagegen Informationen vor, die von der Rückmeldung abweichen, sind bestehende Nachweise zugrunde zu legen oder eine Aufklärung über die betroffene Person vorzunehmen. Wurde die Elterneigenschaft des Arbeitnehmers anhand geeigneter Nachweise bestätigt, ist diese für die Bemessung des Pflegeversicherungsbeitrags zu verwenden und den Entgeltunterlagen beizufügen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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