Guten Tag,
in einem Unternehmen wurde im Rahmen einer LSt-Prüfung ein Sachbezug PKW für Fahrten Whg-Arbeitsstätte bei einem AN nachberechnet (Bruttolistenpreis x 0,03% x Entfernungskolimeter, die übliche Berechnung).
Darauf fallen üblicherweise auch nachträglich Sozialversicherungsbeiträge an und der Arbeitgeber trägt diese Kosten (Lohnsteuer + SV).
Wie wird das gehandhabt, wenn die Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung vom AN selbst getragen wird. Fallen auch dann nachträglich SV-Beiträge an ?
Oder ist das nur dann der Fall, wenn der Arbeitgeber sämtliche Kosten übernimmt.