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  • 01
    Frage bzgl. Minijob während des Mutterschutzes (Ehegatte des Geschäftsführers)

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe eine Frage zu einem Fall bezüglich einer Mitarbeiterin (Ehegatte des Geschäftsführers) , die bei uns einen Minijob (bis 603 €, Eintritt ist der 01.07.26.) ausübt.


    Die Mitarbeiterin hat einen anderen Hauptjob, bei dem ihr Hauptarbeitgeber den Minijob zugesichert bzw. bestätigt hat.

    Nun steht bei unserer Mitarbeiterin das Thema Mutterschutz ab sofort an.


    Gibt es steuerrechtlich ein Problem wegen dem Hauptarbeitsverhältnis und während des Mutterschutzes erst neu den Minijob aufnimmt?

    Verbleibt es beim Minijob (bzw. ändert sich bezüglich der Pauschalabgaben etwas), oder gibt es hier Besonderheiten zu beachten?


    Über eine kurze praxisnahe Einschätzung oder Hinweise zu den gesetzlichen Grundlagen würde ich mich sehr freuen.


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!

  • 02
    RE: Frage bzgl. Minijob während des Mutterschutzes (Ehegatte des Geschäftsführers)

    Sehr geehrter Fragesteller,


    nachfolgend dürfen wir die steuerlichen Aspekte der Frage beantworten. Zur sv-rechtlichen Beurteilung bitten wir, die Fachexperten SV einzubeziehen. (Allein aus dem SV-Recht, nicht aus dem Steuerrecht, ergeben sich z.B. Begrenzungen bei mehreren gleichzeitigen Minijobs oder dem Vorliegen mehr als einer parallelen Hauptbeschäftigung.)


    Steuerlich ist für die Einordnung als Minijob und die Wahlmöglichkeit zwischen den verschiedenen Besteuerungsmöglichkeiten (Pauschalsteuer von 2% bzw. 20%, § 40 Abs. 2 und Abs. 2a EStG oder individuelle Besteuerung nach ELStAM, § 39b EStG) allein entscheidend, ob die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden.

    Ob neben dem Minijob ein weiteres Arbeitsverhältnis besteht, ist lediglich bei Besteuerung nach ELStAM für die Auswahl der verfügbaren Lohnsteuerklassen relevant (bei anderweitig vorhandenem Hauptarbeitsverhältnis: für Minijob Steuerklasse 6 anwendbar).


    Erfolgt die Besteuerung (wie in der Fragestellung angedeutet) pauschal, bleibt ohne Bedeutung, wann der Minijob beginnt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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