Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    FOS-Schülerpraktikum-Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung mit Entgelt

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir stellen einen FOS-Praktikanten im Rahmen des Schülerpraktikums bei uns ein. Der Schüler besitzt den Realschulabschluss. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 23,46 Stunden (verteilt auf 3 Tage). Der Praktikant erhält eine monatliche Vergütung in Höhe von 600,00 Euro und ist aktuell noch familienversichert.


    Um die Anmeldung im Entgeltabrechnungssystem korrekt und prüfungssicher durchzuführen, bitten wir Sie um eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.


    Welcher Personen- und Beitragsgruppenschlüssel ist in diesem Fall zu beachten? Darf der Praktikant weiterhin familienversichert bleiben?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

  • 02
    RE: FOS-Schülerpraktikum-Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung mit Entgelt


    Hallo Mihaela,

    das Expertenforum zum Sozialversicherungsrecht ist eine bundesweite Plattform, die dem Austausch von Meinungen, Wissen, Erfahrungen und persönlichen Gedanken dient. Dabei sind wir bemüht, auf die Fragestellungen der User einzugehen und diesen eine korrekte - jedoch nicht rechtsverbindliche - Auskunft zu geben.

    Eine "korrekte und prüfsichere“ Beurteilung kann nur durch die zuständige Krankenkasse  der betroffenen Person erfolgen. Gerne erhalten Sie zu Ihrer Anfrage die folgende grundsätzliche Information zum Thema:

    Bei einem Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife werden Schüler mit dem Abschlusszeugnis einer Realschule oder einem als gleichwertig anerkannten Zeugnis  innerhalb von zwei Jahren auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet.
    Während des ersten Ausbildungsjahres wird grundsätzlich eine fachpraktische Ausbildung durchgeführt. Die fachpraktische Ausbildung ist im Regelfall nicht für sich allein, sondern als Bestandteil der Gesamtausbildung an der Fachoberschule zu beurteilen, welche die Klassen 11 und 12 umfasst.

    Im Rahmen dieser Gesamtausbildung legt die Fachoberschule die Ausgestaltung des Praktikums fest und regelt die Durchführung der fachpraktischen Ausbildung nach Maßgabe der Praktikumsbestimmungen.


    Das Praktikum stellt sich somit als nicht abtrennbarer Bestandteil der Schulausbildung dar. Als im Wesentlichen nichtbetrieblich geprägte Ausbildungsphase ist das Praktikum mithin nicht als Beschäftigung zu werten.
     
    Da für diesen Praktikanten ein Entgelt gezahlt wird, ist eine Meldung für den Bereich der Unfallversicherung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ und dem Beitragsgruppenschlüssel „0000“ an eine gesetzliche einzugsberechtigte Krankenkasse zu übermitteln. Umlagebeiträge (Insolvenzgeldumlage, U1 und U2) sind hierbei nicht zu entrichten.
     
    Verfügen Familienangehörige über ein Gesamteinkommen, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2026: 565,00 €) überschreitet, unterstellt der Gesetzgeber, dass bei diesen Personen kein Schutzbedürfnis vorliegt. Deshalb ist eine Familienversicherung in diesen Fällen ausgeschlossen. Dagegen ist die Einkommensgrenze von 603,00 € bei der Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung dann zu berücksichtigen, sobald der Familienangehörige Arbeitsentgelt aus einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis erzielt.
     
    Da in Ihrem Fall die Vergütung während dem Pflichtpraktikum die monatliche Grenze von 565,00 € übersteigt, ist die weitere Familienversicherung ausgeschlossen.
     
    Zur Abklärung des weiteren Krankenversicherungsschutzes empfehlen wir der betroffenen Person, die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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