Folgende Situation:
Eine angestellte Person ist heute freiwillig gesetzlich in der GKV versichert und bei Arbeitgeber A beschäftigt (Jahreseinkommen über JAE).
Aus diesem Grund kündigt diese Person Ihre freiwillige Mitgliedschaft und wechselt zum 01.10.2026 in die PKV.
Zum Jahreswechsel erhöht sich die JAEG und die Person rutscht aufgrund Anhebung der JAEG wieder mit dem Einkommen darunter
Aus diesem Grund lässt sich die Person von der wieder eingetretenen Versicherungspflicht befreien und verbleibt in der PKV.
Zum 01.08.2027 wechselt diese Person von Arbeitgeber A zu Arbeitgeber B mit einem zukünftigen Jahreseinkommen unter der zukünftigen JAEG
Frage:
Bleibt die Person auch bei Arbeitgeber B von der Versicherungspflicht befreit oder wird die Person durch ein rechtlich neues Arbeitsverhältnis wieder versicherungspflichtig?
Zusatzfragen:
Bei Arbeitgeber B erhält die Person ein zukünftiges Einkommen über der JAEG. Kann die Person dann trotzdem als freiwillig versichertes Mitglied in die GKV zurück?
Wie verhält es sich, wenn zwischen dem Wechsel von Arbeitgeber A zu Arbeitgeber B eine Arbeitslosigkeit besteht, die eine Versicherungspflicht auslöst?