Frage:
Ist es rechtlich bedenklich, wenn in einer Stellenausschreibung u. a. als eine Anforderung an die zu besetzende Stelle geschrieben wird:
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- Sie besitzen eine gültige EU- / deutsche Arbeitserlaubnis
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Dankeschön und vG
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Frage:
Ist es rechtlich bedenklich, wenn in einer Stellenausschreibung u. a. als eine Anforderung an die zu besetzende Stelle geschrieben wird:
.......
- Sie besitzen eine gültige EU- / deutsche Arbeitserlaubnis
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Dankeschön und vG
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Rechtlich bedenklich ist der Verweis auf die Zulässigkeit der Arbeitsleistung nicht. Allerdings ist Ihre Formulierung etwas missverständlich, da nicht alle Adressaten der Stellenausschreibung eine Arbeitserlaubnis (genauer einen Aufenthaltstitel, der eine Arbeitstätigkeit gestattet) benötigen. Wenn Sie den Verweis auf die Zulässigkeit der Arbeitsleistung hier in Deutschland in die Stellenausschreibung einbauen möchten, könnten Sie auch wie folgt formulieren:
„Sie dürfen in Deutschland einer Arbeitstätigkeit nachgehen.“
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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