Expertenforum - Formulierung in Stellenanzeige - nötige Arbeitserlaubnis

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Formulierung in Stellenanzeige - nötige Arbeitserlaubnis

    Frage:

    Ist es rechtlich bedenklich, wenn in einer Stellenausschreibung u. a. als eine Anforderung an die zu besetzende Stelle geschrieben wird:

    .......

    - Sie besitzen eine gültige EU- / deutsche Arbeitserlaubnis

    .....


    Dankeschön und vG

  • 02
    RE: Formulierung in Stellenanzeige - nötige Arbeitserlaubnis

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Rechtlich bedenklich ist der Verweis auf die Zulässigkeit der Arbeitsleistung nicht. Allerdings ist Ihre Formulierung etwas missverständlich, da nicht alle Adressaten der Stellenausschreibung eine Arbeitserlaubnis (genauer einen Aufenthaltstitel, der eine Arbeitstätigkeit gestattet) benötigen. Wenn Sie den Verweis auf die Zulässigkeit der Arbeitsleistung hier in Deutschland in die Stellenausschreibung einbauen möchten, könnten Sie auch wie folgt formulieren:


    „Sie dürfen in Deutschland einer Arbeitstätigkeit nachgehen.“


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.