Wenn ich die Regelaltersgrenze erreicht habe und eine Flexi Teilrente beziehe, warum wird da in den Beitragsgruppen 1121 gemeldet? Zahle ich Beiträge aus der Rente und der Beschäftigung?
Expertenforum
Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
-
01
Flexirente
-
02
RE: Flexirente
Hallo Strahl,
der zu verwendende Beitragsgruppenschlüssel für gesetzlich krankenversicherte Bezieher einer (Flexi-)Altersteilrente nach Vollendung der Regelaltersgrenze lautet „1121“ (Personengruppenschlüssel „101“).
Im Gegensatz zur Altersvollrente hat die betroffene Person bei Bezug einer Altersteilrente nach aktuellem Stand weiterhin einen grundsätzlichen Krankengeldanspruch infolge Arbeitsunfähigkeit und die Arbeitsleistung wirkt sich weiterhin rentensteigernd aus.
Während aus dem Arbeitsentgelt der Beschäftigung die Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind, ergibt sich aus dem Bezug der „Flexi-Altersteilrente“ eine Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Themenbereich:
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönliche Ansprechperson
Kontaktformular