Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mandant von uns möchte seinem Mitarbeiter gerne das Fitnessstudio als Sachbezug bezahlen.
Muss die Firma dann Vertragsinhaber sein? Oder reicht es aus, wenn die Rechnung für die Mitgliedschaft des Arbeitnehmers an die Firma gestellt wird? Letztere Lösung wäre unserem Mandanten lieber, da der Zuschuss voraussichtlich nur ein paar Monate bezahlt werden soll. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags beträgt 49,90 EUR. Wenn unser Mandant das direkt an das Fitnessstudio bezahlt, kann es sich ja nicht um Barlohn handeln, richtig? Eine Auszahlung ist da ja nicht möglich.
Sachbezüge sind mittlerweile so heikel, daher freue ich mich über eine belastbare Antwort von Ihnen.
Freundliche Grüße