Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Fitnessstudio, Sachbezug

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein Mandant von uns möchte seinem Mitarbeiter gerne das Fitnessstudio als Sachbezug bezahlen.


    Muss die Firma dann Vertragsinhaber sein? Oder reicht es aus, wenn die Rechnung für die Mitgliedschaft des Arbeitnehmers an die Firma gestellt wird? Letztere Lösung wäre unserem Mandanten lieber, da der Zuschuss voraussichtlich nur ein paar Monate bezahlt werden soll. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags beträgt 49,90 EUR. Wenn unser Mandant das direkt an das Fitnessstudio bezahlt, kann es sich ja nicht um Barlohn handeln, richtig? Eine Auszahlung ist da ja nicht möglich.


    Sachbezüge sind mittlerweile so heikel, daher freue ich mich über eine belastbare Antwort von Ihnen.


    Freundliche Grüße

  • 02
    RE: Fitnessstudio, Sachbezug

    Guten Tag,

    Ihre Frage betrifft steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie von Fachanwälten für Steuerrecht.

    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Sie bei Ihrer Frage das Themengebiet Arbeitsrecht bzw. Steuerrecht auswählen.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Steuerrecht“.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Fitnessstudio, Sachbezug

    Sehr geehrter Fragesteller,


    privilegiert nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG ist der Vorgang nur, wenn die Vertragsbeziehung zwischen AG und Fitness-Studio besteht, der Ag also auf eine eigene Verbindlichkeit zahlt und dem AN „nur“ die Nutzungsmöglichkeit überlässt. Bei Übernahme von Kosten des AN (Zahlung/Erstattung der Kosten des Fitness-Studios für einige Monate) liegt Arbeitslohn vor.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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